Diese Bedingungen regeln, was wir leisten, was Sie dafür zahlen und wer wofür einsteht. Ergänzend gelten die Datenschutzerklärung, der AVV und das Impressum.
1.§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über die Nutzung des Dienstes „Display Slide Show“ unter show.jafinity.de zwischen dem Anbieter und seinen Kunden.
Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, an juristische Personen des öffentlichen Rechts und an öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Der Anbieter schließt mit Verbrauchern (§ 13 BGB) keine Verträge. Kommt im Einzelfall dennoch ein Vertrag mit einem Verbraucher zustande, gilt § 22 mit der Anlage.
Mit der Registrierung sichert der Kunde zu, in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zu handeln.
Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn der Anbieter ihnen nicht widerspricht. Vertragssprache ist Deutsch; verbindlich ist allein die deutsche Fassung dieser AGB.
Bei der Registrierung bestätigt der Kunde ausdrücklich und gesondert seine Unternehmereigenschaft sowie die Geltung dieser AGB in der bei Vertragsschluss abrufbaren Fassung. Der Anbieter protokolliert Fassung und Zeitpunkt dieser Bestätigung und legt sie dem Kunden auf Verlangen vor. Dasselbe gilt, wenn eine Person über eine Einladung einem bestehenden Arbeitsbereich beitritt.
2.§ 2 Gegenstand des Vertrags
Der Anbieter stellt dem Kunden über das Internet eine Software zur Nutzung bereit (Software as a Service). Mit ihr organisiert der Kunde Bilder und Videos und lässt sie auf seinen eigenen Bildschirmen laufen.
- Bildschirme anlegen, Medien hochladen und ausliefern
- Wiedergabe je Bildschirm zusammenstellen und veröffentlichen
- Wiedergabe im Browser des Fernsehers, mit lokalem Zwischenspeicher für den Betrieb ohne Internet
- Teammitglieder mit Rollen verwalten, Abrechnung über ein Kundenkonto
Geschuldet ist die Bereitstellung der Software, nicht die Übergabe von Programmkopien. Nicht geschuldet sind Hardware, Bildschirme, Montage, Strom, Internetzugang, die Gestaltung von Inhalten und Rechte an fremden Inhalten.
Maßgeblich ist die Leistungsbeschreibung auf der Website bei Vertragsschluss. Der Anbieter bewahrt diese Fassung zusammen mit der bei Vertragsschluss geltenden Fassung dieser AGB auf und stellt sie dem Kunden auf Verlangen in wiedergabefähiger Form (Textform oder PDF) bereit.
Der Anbieter darf den Dienst weiterentwickeln und einzelne Funktionen ändern oder durch gleichwertige ersetzen, wenn dafür ein sachlicher Grund besteht – insbesondere eine geänderte Rechtslage, Sicherheitsanforderungen, die Änderung eingesetzter Vorleistungen Dritter oder die technische Weiterentwicklung –, die Änderung den vertragsgemäßen Nutzen nicht wesentlich einschränkt und für den Kunden zumutbar ist. Änderungen, die den vertragsgemäßen Nutzen spürbar berühren, kündigt der Anbieter mindestens sechs Wochen vorher in Textform an; der Kunde kann den Vertrag in diesem Fall zum Wirksamwerden der Änderung außerordentlich kündigen.
3.§ 3 Zustandekommen des Vertrags
- Die Darstellung des Dienstes auf der Website ist kein bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung, ein Angebot abzugeben.
- Mit dem Absenden der Registrierung bietet der Kunde einen unentgeltlichen Vertrag für die Testphase an; er kommt zustande, sobald der Anbieter den Zugang freischaltet.
- Ein kostenpflichtiger Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde im Bestellvorgang des Zahlungsdienstleisters die Zahlungspflicht bestätigt und der Anbieter die Buchung freischaltet.
- Der Anbieter kann einen Vertragsschluss ohne Angabe von Gründen ablehnen.
Der Anbieter speichert den Vertragstext einschließlich der bei Vertragsschluss geltenden Fassung dieser AGB und stellt ihn dem Kunden nach Vertragsschluss auf Verlangen in Textform zur Verfügung. Diese AGB sind zusätzlich jederzeit unter AGB abrufbar und können dort gespeichert oder ausgedruckt werden.
4.§ 4 Kostenlose Testphase
Neue Kunden erhalten eine kostenlose Testphase. Umfang und Dauer zeigen Registrierung und Konto an; derzeit ist es eine Lizenz für sechs Monate, in der ausschließlich Bilder wiedergegeben werden und höchstens drei Bilder je Fernseher-Eintrag hinterlegt werden können. Videos und darüber hinausgehende Medien sind der kostenpflichtigen Lizenz vorbehalten. Zahlungsdaten sind für die Testphase nicht nötig.
Die Testphase geht nicht automatisch in ein kostenpflichtiges Abonnement über. Sie endet ohne Kündigung. Kosten entstehen erst, wenn der Kunde ausdrücklich eine Lizenz bucht.
Nach Ablauf der Testphase bleiben Einträge, Medien und Einstellungen erhalten. Die Bildschirme spielen jedoch nicht weiter, sondern zeigen einen dezenten Hinweis, bis eine Lizenz gebucht ist; das gilt auch für Inhalte, die bereits auf dem Gerät zwischengespeichert sind. Für die Daten gilt § 17. Der Anbieter darf die Testphase für künftige Verträge ändern oder einstellen; laufende bleiben unberührt — Dauer und bereits hinterlegte Inhalte einer laufenden Testphase ändern sich nicht, geänderte Grenzen gelten nur für das Hinzufügen neuer Inhalte.
Die Testphase wird je Arbeitsbereich einmal gewährt. Legt derselbe Kunde weitere Arbeitsbereiche oder weitere Konten an, um die Testphase zu verlängern, darf der Anbieter die zusätzlichen Testphasen nach vorheriger Ankündigung in Textform beenden.
5.§ 5 Lizenzen und Mengengrenzen
Abgerechnet wird je eingeschaltetem Aktivierungscode – nicht je Fernseher-Eintrag und nicht je Gerät. Jeder Bildschirm, der laufen soll, braucht einen eigenen Code und damit eine eigene Lizenz.
- Fernseher-Einträge anzulegen, Medien hochzuladen und Einstellungen zu pflegen ist kostenlos; in der Testphase gelten dafür die Grenzen aus § 4. Eine Lizenz kostet erst der eingeschaltete Aktivierungscode.
- Ein eingeschalteter Code belegt seinen Lizenzplatz ab dem Einschalten – unabhängig davon, ob gerade ein Gerät verbunden ist oder etwas abspielt.
- Der Kunde gibt einen Platz sofort wieder frei, indem er den Code oder den zugehörigen Eintrag im Konto ausschaltet. Einstellungen und Medien bleiben dabei erhalten.
- Ein Code läuft immer nur auf einem Gerät. Ein zweiter Fernseher mit demselben Code wird abgewiesen; erst wenn das gebundene Gerät zehn Minuten lang stumm ist, darf ein neues Gerät übernehmen – der Fall „Fernseher getauscht oder zurückgesetzt“.
- Sollen dieselben Inhalte auf mehreren Bildschirmen laufen, legt der Kunde je Bildschirm einen eigenen Code an; jeder braucht eine eigene Lizenz.
- Reichen die Lizenzen nicht aus, bleiben die überzähligen Codes dunkel – zuerst die zuletzt angelegten. Der Kunde steuert das, indem er nicht benötigte Codes ausschaltet.
Der Kunde hält jederzeit so viele Lizenzen, wie er Codes eingeschaltet hat. Eine automatische kostenpflichtige Erhöhung findet nicht statt: Zusätzliche Lizenzen bucht der Kunde ausdrücklich im Konto; sie werden für die laufende Periode anteilig berechnet. Verringert der Kunde die Zahl der Lizenzen, wirkt das zum Ende der laufenden Abrechnungsperiode; bereits gezahlte Entgelte werden nicht erstattet, ein sich ergebendes Guthaben wird mit der nächsten Rechnung verrechnet.
Zum Schutz des Betriebs gelten die folgenden Grenzen; sie sind keine Preisgrenzen und können auf Anfrage in Textform angepasst werden.
- Speicher
- 5 GB je Arbeitsbereich, sofern im Konto nichts anderes ausgewiesen ist. Inhalte, die der Anbieter im Auftrag des Kunden als Kampagne einstellt, rechnet er nicht gegen dieses Kontingent an.
- Einzeldateien
- bis 25 MB je Bild, bis 2048 MB je Video.
- Bildschirmeinträge
- bis 200 je Arbeitsbereich – Missbrauchsgrenze, keine Lizenzgrenze.
- Lizenzen
- höchstens 100 je Arbeitsbereich; mehr auf Anfrage in Textform.
6.§ 6 Preise
Es gelten die Preise, die bei der Buchung auf der Website und im Konto angezeigt werden. Diese AGB nennen bewusst keine Beträge, damit Text und Preisliste nicht auseinanderlaufen.
- Der Preis gilt je Lizenz und Abrechnungszeitraum; der Kunde wählt monatliche oder jährliche Zahlung, jährlich ist günstiger.
- Es gilt eine Mengenstaffel: Der erreichte Staffelpreis gilt für alle Lizenzen, nicht nur für die zusätzlichen.
- Preis, Staffel und nächster Abrechnungstermin sind jederzeit im Konto einsehbar.
Der Anbieter ist Kleinunternehmer im Sinne des § 19 UStG. Seine Umsätze sind nach § 19 Abs. 1 UStG steuerfrei; Umsatzsteuer wird weder ausgewiesen noch geschuldet, ein Vorsteuerabzug ist daraus nicht möglich (§ 34a UStDV). Alle angezeigten Beträge sind Endpreise.
Entfällt die Kleinunternehmerregelung, verstehen sich die angezeigten Beträge ab dem Wegfall als Nettobeträge zuzüglich der jeweils gesetzlichen Umsatzsteuer. Der Anbieter teilt dies mindestens sechs Wochen vor der ersten betroffenen Abrechnung in Textform mit; der Kunde kann bis zu deren Wirksamwerden außerordentlich zum Ende der laufenden Abrechnungsperiode kündigen.
Preisänderungen gelten im Übrigen nur für neue Buchungen. Ein laufendes Abonnement behält seinen Preis, solange es ohne Unterbrechung weiterläuft; nach Neuabschluss gilt der dann gültige Preis.
7.§ 7 Zahlung, Rechnung und Verzug
Die Abrechnung läuft über Stripe Payments Europe, Limited. Zahlungsmittel, Rechnungen und das Abonnement verwaltet der Kunde im Stripe-Kundenportal, das er aus seinem Konto heraus öffnet.
Zahlungsdaten wie Kartennummern werden ausschließlich bei Stripe verarbeitet. Sie erreichen die Server des Anbieters zu keinem Zeitpunkt.
Das Entgelt ist im Voraus für den jeweiligen Abrechnungszeitraum fällig und wird zu dessen Beginn eingezogen. Rechnungen werden elektronisch bereitgestellt; damit erklärt sich der Kunde einverstanden.
Scheitert eine Zahlung, bleibt der Dienst vierzehn Tage weiter nutzbar (Kulanzfrist). Der Kunde wird per E-Mail informiert und kann sein Zahlungsmittel im Kundenportal korrigieren.
Bei Verzug gelten die gesetzlichen Regeln: Zinsen von neun Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (§ 288 Abs. 2 BGB) und die Pauschale nach § 288 Abs. 5 BGB; der Nachweis eines höheren oder geringeren Schadens bleibt offen. Nach Ablauf der Kulanzfrist darf der Anbieter nach § 12 sperren; die Zahlungspflicht für die begonnene Periode bleibt bestehen.
8.§ 8 Pflichten des Kunden
- Zugangsdaten, Aktivierungslinks und Codes geheim halten und nicht nach außen geben. Jede Person erhält ein eigenes Benutzerkonto.
- Bei Verdacht auf Missbrauch unverzüglich den Anbieter informieren und das Passwort ändern.
- Firmenangaben, Anschrift, E-Mail und Abrechnungsdaten aktuell halten und die im Konto hinterlegte E-Mail-Adresse regelmäßig abrufen.
- Bildschirme, Netzwerk und Internetzugang liegen im Verantwortungsbereich des Kunden und sind gegen unbefugten Zugriff zu sichern.
- Untersagt sind insbesondere Schadsoftware, das Umgehen der Lizenzzählung, automatisierte Massenabfragen, Lasttests ohne Absprache, Zurückentwickeln über den gesetzlich zulässigen Rahmen hinaus und die Weitervermietung des Zugangs.
Geht eine Erklärung des Anbieters an die zuletzt mitgeteilte E-Mail-Adresse dem Kunden nicht zu, weil dieser die Aktualisierung schuldhaft unterlassen oder den Empfang schuldhaft vereitelt hat, muss der Kunde sich so behandeln lassen, als sei sie ihm zugegangen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Zugangsregeln.
Der Kunde bewahrt von allen hochgeladenen Dateien eine eigene Kopie auf. Der Dienst ist ein Wiedergabewerkzeug, kein Archiv; eine Datensicherung für den Kunden ist nicht geschuldet.
9.§ 9 Inhalte des Kunden und Freistellung
Für alle Inhalte, die der Kunde hochlädt oder anzeigen lässt, ist allein der Kunde verantwortlich. Der Anbieter macht sie sich nicht zu eigen, prüft sie nicht und ist zu einer allgemeinen Überwachung nicht verpflichtet. Der Kunde sichert zu, über alle erforderlichen Rechte zu verfügen und weder Rechte Dritter noch Gesetze zu verletzen. Das betrifft insbesondere:
- das Urheberrecht und Leistungsschutzrechte an Bildern, Grafiken, Schriften, Musik, Filmen und Texten – auch bei zugekauftem oder generiertem Material samt dessen Lizenzbedingungen,
- das Marken- und Kennzeichenrecht,
- das Persönlichkeitsrecht und das Recht am eigenen Bild abgebildeter Personen (§§ 22, 23 KUG) einschließlich der nötigen Einwilligungen,
- das Wettbewerbsrecht samt Preisangabenverordnung und Kennzeichnung von Werbung,
- den Jugendschutz sowie das Verbot rechtswidriger, beleidigender, diskriminierender oder gewaltverherrlichender Inhalte.
Wer Musik oder Filme in Geschäftsräumen öffentlich wiedergibt, muss das selbst anmelden und vergüten – insbesondere bei GEMA, GVL und VG Bild-Kunst. Der Anbieter erwirbt solche Rechte nicht, schuldet sie nicht und meldet nichts für den Kunden an.
Der Kunde stellt den Anbieter von allen Ansprüchen Dritter frei, die wegen der Inhalte des Kunden oder ihrer Nutzung im Dienst gegen den Anbieter erhoben werden, einschließlich angemessener Kosten der Rechtsverteidigung. Das gilt nicht, soweit der Kunde den Verstoß nicht zu vertreten hat.
Der Anbieter informiert den Kunden unverzüglich über einen solchen Anspruch, gibt ihm Gelegenheit zur Verteidigung und stimmt sich mit ihm ab. Ein Anerkenntnis oder Vergleich ohne Zustimmung des Kunden erfolgt nicht, es sei denn, der Kunde reagiert trotz Fristsetzung nicht.
10.§ 10 Kampagnen und Fremdinhalte
Der Dienst enthält eine Funktion, mit der zusätzliche Kampagneninhalte in die Wiedergabe eingeblendet werden können. Der Anbieter schaltet sie für einen Arbeitsbereich erst frei, nachdem der Kunde sie in Textform beauftragt hat; ohne diese Beauftragung bleibt sie für den Arbeitsbereich gesperrt.
Ohne gesonderte Vereinbarung blendet der Anbieter auf den Bildschirmen des Kunden weder eigene noch fremde Werbung ein.
Ausgenommen sind betrieblich notwendige Einblendungen wie Aktivierungshinweise, Hinweise auf eine fehlende Lizenz sowie Fehler- und Wartungsmeldungen. Für beauftragte Kampagnen gilt § 9 entsprechend.
11.§ 11 Verfügbarkeit und Support
Der Anbieter stellt den Dienst nach dem jeweiligen Stand der Technik bereit. Eine bestimmte Verfügbarkeitsquote wird nicht vereinbart, weil sie von Vorleistungen Dritter abhängt; von der Bereitstellungspflicht ausgenommen sind angekündigte Wartungsfenster und höhere Gewalt nach § 21. Die gesetzlichen Rechte des Kunden bei Mängeln – insbesondere Minderung und Kündigung – sowie die Haftung nach § 19 bleiben unberührt.
Störungen in seinem Verantwortungsbereich beseitigt der Anbieter mit angemessenem Aufwand nach dem Stand der Technik.
- Wartung kann zu Unterbrechungen führen; sie erfolgt möglichst außerhalb üblicher Geschäftszeiten und wird bei längerer Dauer angekündigt. Dringende Sicherheitsmaßnahmen jederzeit.
- Der Dienst beruht auf Vorleistungen Dritter (Rechenzentrum, Speicher, Auslieferungsnetz, Zahlung, E-Mail); Störungen dort können den Betrieb beeinträchtigen.
- Internetzugang, Strom, Fernsehgeräte und deren Browser liegen beim Kunden.
Technischer Vorteil: Der Player speichert die freigegebenen Medien auf dem Gerät. Fällt die Plattform oder das Internet aus, läuft die zuletzt veröffentlichte Wiedergabe in der Regel weiter. Neue Inhalte erreichen das Gerät erst mit der nächsten Verbindung. Diese Zusage gilt nur für Störungen und Ausfälle: Fehlt für einen Aktivierungscode eine Lizenz, endet die Wiedergabe auch dann, wenn die Medien bereits auf dem Gerät liegen.
Störungen meldet der Kunde in Textform an [email protected]; Bearbeitung an Werktagen zu üblichen Geschäftszeiten. Ein Support rund um die Uhr, eine Reaktions- oder Wiederherstellungszeit sind nicht vereinbart.
12.§ 12 Sperrung von Zugang und Inhalten
Der Anbieter darf den Zugang oder einzelne Inhalte sperren bei konkreten Anhaltspunkten für einen erheblichen Verstoß gegen § 8 oder § 9, bei Gefährdung von Betrieb oder Sicherheit der Plattform oder bei Verzug mit einem nicht unerheblichen Betrag nach Ablauf der Kulanzfrist.
- Vorher kündigt der Anbieter die Sperrung an und setzt eine angemessene Frist zur Abhilfe – außer bei Gefahr im Verzug, schwerwiegenden Rechtsverstößen oder behördlicher bzw. gerichtlicher Anordnung.
- Gesperrt wird nur so weit und so lange wie nötig; Vorrang hat das mildere Mittel, also einzelne Inhalte oder Bildschirme statt des gesamten Zugangs.
- Der Anbieter nennt den Grund und hebt die Sperrung unverzüglich auf, sobald er entfallen ist.
Für die Dauer einer vom Kunden zu vertretenden Sperrung bleibt die Zahlungspflicht bestehen. Kündigung aus wichtigem Grund und Schadensersatz bleiben unberührt.
13.§ 13 Nutzungsrechte
Der Anbieter räumt dem Kunden für die Vertragsdauer ein einfaches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht ein, den Dienst im Rahmen der gebuchten Lizenzen betrieblich zu nutzen. Ein Anspruch auf den Quellcode besteht nicht; alle Rechte an Software, Oberfläche, Dokumentation und Kennzeichen bleiben beim Anbieter.
Die Inhalte des Kunden bleiben seine Inhalte. Er räumt dem Anbieter das einfache, räumlich unbeschränkte und auf die Vertragslaufzeit befristete Recht ein, sie zu speichern, zu vervielfältigen, technisch umzuwandeln (Formate, Auflösungen, Vorschaubilder) und an die Geräte des Kunden zu übertragen – ausschließlich zur Erfüllung dieses Vertrags. Das Recht endet mit dem Vertrag; für die Abwicklung nach § 17 besteht es bis zur endgültigen Löschung der Inhalte fort, beschränkt auf Aufbewahrung, Bereitstellung zum Abruf und Löschung.
Als Referenz nennt der Anbieter den Kunden nur mit dessen vorheriger Zustimmung in Textform; sie ist jederzeit für die Zukunft widerruflich.
14.§ 14 Datenschutz und Auftragsverarbeitung
Welche personenbezogenen Daten der Anbieter zu welchem Zweck verarbeitet, steht in der Datenschutzerklärung. Für Konto-, Vertrags- und Abrechnungsdaten ist der Anbieter Verantwortlicher. Für die hochgeladenen Inhalte und für die Daten der eingeladenen Teammitglieder ist der Kunde Verantwortlicher und der Anbieter Auftragsverarbeiter.
Der Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO – der AVV – wird mit der Annahme dieser AGB Vertragsbestandteil. Eine gesonderte Unterschrift ist nicht erforderlich.
Der Kunde stellt sicher, dass er die Inhalte anzeigen lassen darf und die Einwilligungen abgebildeter Personen vorliegen. § 9 gilt für datenschutzrechtliche Ansprüche Dritter entsprechend.
15.§ 15 Vertraulichkeit
Beide Seiten behandeln vertrauliche Informationen der anderen Seite vertraulich, nutzen sie nur für diesen Vertrag und geben sie nicht an Dritte weiter. Vertraulich sind insbesondere Zugangsdaten, von der Preisliste abweichende Preise, technische Angaben und Geschäftsunterlagen. Die Weitergabe an Mitarbeiter, Berater und Unterauftragnehmer ist zulässig, soweit diese die Information benötigen und entsprechend gebunden sind.
Nicht vertraulich ist, was allgemein bekannt ist oder ohne Verstoß bekannt wird, was die empfangende Seite unabhängig entwickelt hat, was ihr rechtmäßig ohne Vertraulichkeitsbindung überlassen wurde oder was gesetzlich, gerichtlich oder behördlich offenzulegen ist; darüber wird die andere Seite, soweit zulässig, vorab informiert.
Die Pflicht gilt während der Vertragsdauer und drei Jahre darüber hinaus; der Schutz von Geschäftsgeheimnissen nach dem GeschGehG bleibt zeitlich unbegrenzt.
16.§ 16 Laufzeit und Kündigung
Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit. Abgerechnet wird in der gewählten Periode – monatlich oder jährlich – und der Vertrag verlängert sich am Ende jeder Periode automatisch um eine gleich lange, wenn er nicht vorher gekündigt wird. Der Kunde kann jederzeit ohne Frist zum Ende der laufenden Abrechnungsperiode kündigen; bis dahin bleibt der Dienst voll nutzbar. Die Kündigung erfolgt wahlweise:
- über die Schaltfläche im Stripe-Kundenportal, erreichbar aus dem Konto,
- oder in Textform, etwa per E-Mail an [email protected].
Der Anbieter kann den Vertrag mit einer Frist von drei Monaten zum Ende einer Abrechnungsperiode ordentlich kündigen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.
In der Testphase kann jederzeit ohne Frist beendet werden. Jede Kündigung bedarf der Textform (§ 126b BGB); die Kündigung über das Kundenportal genügt dafür. Verlangt der Kunde in Textform die Löschung seines Kontos oder seines Arbeitsbereichs, gilt das zugleich als Kündigung zum nächstmöglichen Zeitpunkt.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund (§ 314 BGB) bleibt beiden Seiten. Für den Anbieter liegt ein wichtiger Grund insbesondere vor bei Zahlungsverzug mit einem nicht unerheblichen Betrag über die Kulanzfrist hinaus, bei wiederholten oder schwerwiegenden Verstößen gegen § 8 oder § 9 trotz Abmahnung sowie bei unrichtiger Zusicherung der Unternehmereigenschaft nach § 1.
17.§ 17 Folgen der Beendigung
Mit Wirksamwerden der Kündigung endet das Nutzungsrecht. Die Bildschirme spielen nicht weiter; eine noch aus dem lokalen Zwischenspeicher laufende Wiedergabe endet spätestens mit dem nächsten Abgleich.
Der Kunde exportiert seine Inhalte rechtzeitig vor dem Vertragsende. Nach dem Vertragsende bleiben Konto und Inhalte noch 30 Tage zum Export erreichbar; eine Wiedergabe auf den Bildschirmen findet in dieser Zeit nicht mehr statt.
Der Zugang zum Konto bleibt für den Export 30 Tage nach Vertragsende bestehen; das entspricht Abschnitt 11 des AVV. Zusätzlich stellt der Anbieter die Inhalte auf Verlangen in Textform innerhalb dieser Frist in einem gängigen Format bereit. Nach Ablauf der Frist besteht kein Herausgabeanspruch mehr.
Nach Ablauf dieser 30 Tage löscht der Anbieter Arbeitsbereich, Medien und Einstellungen unwiderruflich, spätestens innerhalb weiterer 14 Tage. Auf Verlangen in Textform löscht er schon vorher; die Löschung bestätigt er auf Wunsch in Textform. Eine Wiederherstellung ist danach technisch nicht möglich. Rechnungs- und Buchungsdaten sind hiervon nach Maßgabe des folgenden Absatzes ausgenommen.
Rechnungs- und Buchungsdaten werden für die gesetzlichen Fristen aufbewahrt (§ 147 AO, § 257 HGB) und für andere Zwecke gesperrt. Gezahlte Entgelte für die laufende Periode werden nicht erstattet; kündigt der Kunde aus wichtigem Grund, den der Anbieter zu vertreten hat, wird anteilig erstattet.
18.§ 18 Änderungen dieser AGB
Der Anbieter darf diese AGB ändern, soweit das zur Anpassung an eine geänderte Rechtslage oder Rechtsprechung, an technische Entwicklungen, an geänderte Vorleistungen Dritter oder an ein erweitertes Leistungsangebot erforderlich ist und den Kunden nicht unangemessen benachteiligt. Hauptleistungspflichten und Preise sind ausgenommen; ausgenommen bleibt auch die Anpassung nach § 6 wegen des Wegfalls der Kleinunternehmerregelung.
- Der Anbieter teilt die Änderungen mindestens sechs Wochen vor dem Wirksamwerden in Textform mit und stellt die geänderten Stellen gegenüber.
- Er weist dabei ausdrücklich und gesondert auf das Widerspruchsrecht, die Sechs-Wochen-Frist und darauf hin, dass Schweigen als Zustimmung gilt.
- Der Kunde kann bis zum Wirksamwerden in Textform widersprechen.
- Ohne rechtzeitigen Widerspruch gelten die Änderungen als genehmigt.
Bei Widerspruch treten die Änderungen dem Kunden gegenüber nicht in Kraft. Jede Seite kann dann zum geplanten Wirksamkeitszeitpunkt außerordentlich kündigen; im Voraus gezahlte Entgelte für die Zeit danach werden anteilig erstattet.
19.§ 19 Haftung
Der Anbieter haftet nach den folgenden abgestuften Regeln; die zwingende gesetzliche Haftung bleibt ausdrücklich unberührt.
- Unbeschränkt haftet der Anbieter bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bei arglistig verschwiegenen Mängeln, im Umfang einer ausdrücklich übernommenen Garantie, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie für Ansprüche nach Art. 82 DSGVO und nach sonstigen zwingenden gesetzlichen Vorschriften.
- Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet er nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht und dann begrenzt auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden.
- Im Fall der Ziffer 2 ist die Haftung der Höhe nach auf 25.000 Euro je Schadensfall und auf 50.000 Euro für alle Schadensfälle eines Vertragsjahres begrenzt. Diese Beträge entsprechen dem Schaden, mit dem die Parteien bei Vertragsschluss typischerweise rechnen. Rechnet der Kunde mit einem höheren Risiko, teilt er dies dem Anbieter vor Vertragsschluss in Textform mit, damit es berücksichtigt werden kann.
- Für Datenverlust haftet der Anbieter im Fall der Ziffer 2 nur bis zu dem Aufwand, der für die Wiederherstellung bei ordnungsgemäßer, regelmäßiger Datensicherung durch den Kunden angefallen wäre.
- Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nicht für mittelbare Schäden und entgangenen Gewinn, soweit diese nicht vertragstypisch und bei Vertragsschluss vorhersehbar waren. Die Begrenzung nach Ziffer 3 bleibt unberührt.
- Die verschuldensunabhängige Haftung für bereits bei Vertragsschluss vorhandene Mängel (§ 536a Abs. 1 Alt. 1 BGB) ist ausgeschlossen.
- Eine weitergehende Haftung als in den Ziffern 1 bis 6 vorgesehen besteht nicht; die in Ziffer 1 genannten zwingenden Haftungstatbestände bleiben unberührt.
Wesentliche Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst möglich macht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. Hier vor allem: den Zugang bereitzustellen, die Inhalte zu speichern und sie an die Geräte des Kunden auszuliefern.
Diese Begrenzungen gelten auch für die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters sowie für Ansprüche aus unerlaubter Handlung. Eine Änderung der gesetzlichen Beweislast zum Nachteil des Kunden ist damit nicht verbunden; § 254 BGB bleibt unberührt.
20.§ 20 Verjährung
Ansprüche des Kunden gegen den Anbieter verjähren in zwölf Monaten ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Es bleibt bei der gesetzlichen Frist für Ansprüche:
- aus Vorsatz, grober Fahrlässigkeit und Arglist,
- wegen der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit,
- aus einer ausdrücklich übernommenen Garantie,
- nach dem Produkthaftungsgesetz,
- sowie in allen Fällen, in denen das Gesetz eine Verkürzung der Verjährung nicht zulässt.
21.§ 21 Höhere Gewalt
Höhere Gewalt ist ein von außen kommendes, unvorhersehbares Ereignis, das keine Seite mit zumutbarer Sorgfalt abwenden kann – etwa Naturereignisse, Feuer, Epidemien, Krieg und Terror, nicht selbst verschuldete Arbeitskämpfe, großflächige Ausfälle von Strom- oder Telekommunikationsnetzen oder schwere Angriffe auf die IT-Infrastruktur.
Nicht als höhere Gewalt gilt der Ausfall von Leistungen Dritter, deren sich der Anbieter zur Erfüllung seiner Pflichten bedient (§ 278 BGB); insoweit haftet er nach § 19. Etwas anderes gilt nur, wenn der Ausfall seinerseits auf einem Ereignis nach Absatz 1 beruht und der Anbieter ihn auch durch zumutbare Ausweichmaßnahmen nicht abwenden kann.
Für die Dauer der höheren Gewalt und einen angemessenen Zeitraum danach ruhen die betroffenen Leistungspflichten; eine Pflichtverletzung liegt insoweit nicht vor. Die betroffene Seite informiert die andere unverzüglich. Ist der Dienst deswegen länger als sieben aufeinanderfolgende Tage im Wesentlichen nicht nutzbar, entfällt die Zahlungspflicht für diesen Zeitraum anteilig; dauert der Zustand länger als 60 Tage, kann jede Seite außerordentlich kündigen.
22.§ 22 Sonderfall Verbraucher
Der Dienst richtet sich nach § 1 nicht an Verbraucher. Kommt im Einzelfall dennoch ein Vertrag mit einem Verbraucher (§ 13 BGB) zustande, gilt ergänzend Folgendes.
- Die zwingenden Vorschriften des Verbraucherschutzes gehen diesen AGB vor. Es gelten die gesetzlichen Mängelrechte und der gesetzliche Gerichtsstand.
- Nicht angewendet werden: die Verkürzung der Verjährung (§ 20), der Änderungsvorbehalt mit Zustimmungsfiktion (§ 18) sowie die Gerichtsstandsvereinbarung und die Beschränkung von Aufrechnung und Zurückbehaltung (§ 23).
- Für die Haftung gelten § 19 Ziffern 1 und 2; die Begrenzungen der Ziffern 3 bis 7 finden keine Anwendung.
- Der Anbieter stellt eine Kündigungsschaltfläche nach § 312k BGB bereit und bestätigt den Vertrag einschließlich dieser AGB auf einem dauerhaften Datenträger (§ 312f Abs. 2 BGB); § 3 Absatz 2 gilt insoweit nicht.
Einem Verbraucher steht ein Widerrufsrecht von 14 Tagen zu. Die vollständige Belehrung und das Muster-Widerrufsformular stehen in der Anlage am Ende dieses Dokuments.
Verbraucherstreitbeilegung: Der Anbieter ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen (§ 36 VSBG). Ein Hinweis auf die Europäische Plattform zur Online-Streitbeilegung entfällt – sie wurde zum 20. Juli 2025 eingestellt.
23.§ 23 Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) und der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz des Anbieters, derzeit Neuss; der Anbieter darf auch am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden klagen. Ausschließliche gesetzliche Gerichtsstände bleiben unberührt.
- Textform: Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen der Textform (§ 126b BGB); das gilt auch für die Aufhebung dieser Bestimmung. Der Vorrang der Individualabrede (§ 305b BGB) bleibt unberührt.
- Aufrechnung und Zurückbehaltung: Der Kunde kann nur mit Forderungen aufrechnen, die unbestritten, entscheidungsreif oder rechtskräftig festgestellt sind. Ein Zurückbehaltungsrecht steht ihm nur wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis zu; seine Rechte aus § 320 BGB bleiben unberührt.
- Abtretung: Rechte aus diesem Vertrag kann der Kunde nur mit vorheriger Zustimmung in Textform abtreten; die Zustimmung darf nicht ohne sachlichen Grund verweigert werden. § 354a HGB bleibt unberührt. Der Anbieter darf den Vertrag im Ganzen auf ein Nachfolgeunternehmen übertragen; der Kunde kann dann binnen eines Monats nach Mitteilung außerordentlich kündigen.
- Unterauftragnehmer: Der Anbieter darf Dritte einsetzen; seine Verantwortung gegenüber dem Kunden bleibt unberührt. Für die Auftragsverarbeitung gilt der AVV.
- Salvatorische Klausel: Ist eine Bestimmung unwirksam oder undurchführbar, bleiben die übrigen wirksam; an ihre Stelle tritt die gesetzliche Regelung.
Mitteilungen richtet der Kunde in Textform an [email protected]; der Anbieter schreibt an die zuletzt im Konto hinterlegte Adresse.
24.Anlage: Widerrufsbelehrung und Muster-Widerrufsformular
Diese Anlage gilt ausschließlich für den in § 22 beschriebenen Ausnahmefall, dass ein Verbraucher Vertragspartner wird. Unternehmern steht kein Widerrufsrecht zu.
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns – Firas Mustafa, Neumarkt 14, 41460 Neuss, Deutschland, Telefon +49 1578 1184458, E-Mail [email protected] – mittels einer eindeutigen Erklärung (zum Beispiel ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das untenstehende Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist.
Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
Muster-Widerrufsformular
Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.
- An Firas Mustafa, Neumarkt 14, 41460 Neuss, Deutschland, E-Mail [email protected]:
- Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*) / die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)
- Bestellt am (*) / erhalten am (*)
- Name des/der Verbraucher(s)
- Anschrift des/der Verbraucher(s)
- Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
- Datum
(*) Unzutreffendes streichen.